Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 GELTUNG DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Dieses Dokument (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen" oder „AGB") ist ein verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen (künftig: „Teilnehmer") und der scorio GmbH (Lorenzstr. 29, 76135 Karlsruhe, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Feulner, künftig: „Verwenderin"), der die Nutzung des „scorio"-Musikportals regelt, das unter www.scorio.com zur Verfügung steht. Für sämtliche Beziehungen zwischen der Verwenderin und dem Teilnehmer bei der Nutzung des „scorio"-Musikportals gelten ausschließlich die vorliegenden AGB.

 

 

§ 2 Definitionen

 

Im vorliegenden Vertrag gelten folgende Definitionen, sofern durch den Kontext nichts anderes vorgegeben ist:

 

-           „Teilnehmer" ist jeder registrierte und angemeldete Benutzer des „scorio"-Musikportals

 

-           „Benachrichtigung" und „benachrichtigen" ist jede Mitteilung in Textform, schriftlich oder per E-Mail an den jeweiligen Adressaten.

 

-           "Anmeldeinformationen" umfassen Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und alle anderen Informationen, die unter Umständen angefordert werden können;

 

-           "Anmeldeprozess" bezeichnet die Anmeldung mittels des Anmeldeformulars für den Dienst, das der Teilnehmer online auf unserer Web-Site unter der Adresse www.scorio.com ausfüllt;

 

-           „Musikstück" oder „Komposition" bezeichnet das mittels musikalischen Noten dargestellte Werk einer Person, das eine persönlich geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG darstellt.

 

-           „vertragswesentliche Pflichten" sind die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Hauptpflichten eines Vertrags, auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf, weil sie die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen

 

§ 3 Vertragsschluss

 

(1)      Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der scorio GmbH über die Nutzung des „scorio"-Musikportals kommt dadurch zustande, dass der Teilnehmer sich nach erfolgter Anmeldung (siehe § 5) und Erhalt des Passwortes unter www.scorio.com anmeldet. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Geltung dieser AGB unwiderruflich an.

 

(2)      Der Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein und voll geschäftsfähig sein, um diese Vereinbarung abschließen und sich für die Nutzung des „scorio"-Musikportals registrieren zu können.

 

 

 

§ 4 Anmeldung

 

(1)      Die Anmeldung erfolgt unter www.scorio.com und ist kostenlos. Bei der Anmeldung muss der Teilnehmer seinen Vornamen, ggf. zweiten Vornamen, Nachname, gewünschten Login-Name und seine E-Mail-Adresse angeben und den Button „speichern" betätigen. Danach versendet die Verwenderin an die E-Mail-Adresse eine Verifikationsmail. In dieser wird der Teilnehmer aufgefordert, seinen angegeben Daten zu bestätigen. Erst nach der Bestätigung durch die Betätigung eines Aktivierungslinks wird das Konto des Teilnehmers freigeschaltet.

 

(2)      Der Teilnehmer ist für die richtige Eingabe seiner Daten verantwortlich. Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Rahmen der Anmeldung korrekte und aktuelle Anmeldeinformationen anzugeben. Der Teilnehmer darf keine falschen, ungenauen, unvollständigen oder irreführenden Informationen oder irgendwelche Daten angeben, zu deren Verwendung er rechtlich nicht befugt ist.

 

(3)      Ändern sich Angaben, die der Teilnehmer im Anmeldungsprozess gemacht hat, muss er die Verwenderin darüber unverzüglich in Kenntnis setzen, indem er Verwenderin benachrichtigt.

 

(4)      Die persönlichen Angaben des Teilnehmers werden ausschließlich entsprechend der Datenschutzrichtlinie der Verwenderin behandelt.

 

 

§ 5 Leistung

 

(1)    Das Internetangebot des „scorio"-Musikportals umfasst die Möglichkeit eigene Kompositionen einzustellen, wobei die jedem Teilnehmer zur Verfügung gestellte Speicherkapazität beschränkt ist (siehe § 5 Ziff. 4). Jeder Teilnehmer kann anderen Teilnehmern des „scorio"-Musikportals seine Kompositionen zur weiteren nichtkommerziellen Nutzung und Weiterlizensierung unter gleichen Bedingungen auf Basis einer Creative-Commons-Licence (§ 9 Ziff. 4) unentgeltlich zur Verfügung stellen.

 

(2)    Mit Abschluss der Anmeldung über www.scorio.com (vgl. § 4 Ziff. 1) und der damit verbundenen unwiderruflichen Anerkennung dieser AGB erhält der Teilnehmer einen eigenen „scorio"-Musikportal-Account. Der Teilnehmer ist damit berechtigt, die Leistungen des „scorio"-Musikportals zu nutzen.

 

(3)    Die Nutzung umfasst das Einstellen von eigenen oder bearbeiteten Kompositionen anderer Teilnehmer, sofern diese dem Teilnehmer eine entsprechende Lizenz (vgl. § 10) eingeräumt haben.

 

(4)    Die Anzahl der Kompositionen, die auf dem „scorio"-Musikportal eingestellt werden können, ist für registrierte Teilnehmer ohne Abo auf 5 Stück begrenzt, für Teilnehmer mit Abo entsprechend der Bedingungen des Abos.

 

(5)    Die Anmeldung und Nutzung des „scorio"-Musikportal ist kostenlos.

 

(6)    Neben der kostenlosen Nutzung des „scorio"-Musikportal bestehen mehrere im Folgenden noch genau beschriebene kostenpflichtige Leistungen. Der Teilnehmer wird vor Zugriff auf diese Bereiche auf die Kostenpflicht, den Umfang der Leistungen und die Zahlungsmodalitäten hingewiesen und kann nach erfolgter Zahlung auf diese Bereiche zugreifen.

 

(7)    scorio ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Dadurch dürfen dem Teilnehmer keine Nachteile entstehen.

 

 

 

 

 

§ 5a Kostenpflichtige Angebote

 

 

(1)      Im Falle der Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Leistung geht der Teilnehmer zusätzlich zur kostenlosen Mitgliedschaft ein weiteres Vertragsverhältnis mit der scorio GmbH ein. Dieses Vertragsverhältnis kommt erst zustande, nachdem der Teilnehmer durch gesonderte Erklärung die für das konkrete Vertragsverhältnis zusätzlich geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. nachfolgend) akzeptiert hat. Dabei unterbreitet der Teilnehmer durch das Absenden seiner Bestellung ein Angebot zum Abschluss des jeweiligen Vertrags. In der Freischaltung des Angebots durch die Verwenderin ist die Annahme des Angebots zu erblicken.

 

(2)    iPad-Notenmappe (Vertragsschluss über i-Tunes)

 

(a)    Es besteht die Möglichkeit der mobilen Nutzung des scorio-Benutzerkontos auf dem iPad über die iPad-Notenmappe. Die iPad-Notenmappe ermöglicht es dem Teilnehmer zudem, Noten zu transponieren, die Größen der Notenblätter  zu skalieren und Seitenumbrüche festzulegen.

 

(b)    Der Dienst „iPad-Notenmappe" ist kostenpflichtig. Die Freischaltung dieses Dienstes setzt zunächst voraus, dass der Teilnehmer die kostenlos erhältliche iPad-Notenmappe über iTunes auf sein iPad installiert hat. Ferner ist Voraussetzung, dass der Teilnehmer zuvor ein kostenloses Benutzerkonto bei www.scorio.com eingerichtet hat.

 

(d)    Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen und gegenüber dem Teilnehmer bekannt gemachten Entgelte. Die Zahlung des jeweiligen Betrags erfolgt über iTunes nach deren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von iTunes muss der Teilnehmer gesondert akzeptieren.

 

(e)    Die Freischaltung des scorio-Benutzerkontos für die iPad-Notenmappe erfolgt dauerhaft und unbegrenzt. 

 

(f)    Die Freischaltung endet mit der Kündigung des scorio-Benutzerkontos mit Ablauf der für die Kündigung vorgesehenen Frist (siehe § 6).

 

(3)    iPad-Notenmappe (Vertragsschluss über FastSpring)

 

(a)    Es besteht die Möglichkeit der mobilen Nutzung des scorio-Benutzerkontos auf dem iPad über die iPad-Notenmappe. Die iPad-Notenmappe ermöglicht es dem Teilnehmer zudem, Noten zu transponieren, die Größen der Notenblätter  zu skalieren und Seitenumbrüche festzulegen.

 

(b)    Der Dienst „iPad-Notenmappe" ist kostenpflichtig. Die Freischaltung dieses Dienstes setzt zunächst voraus, dass der Teilnehmer die kostenlos erhältliche iPad-Notenmappe über iTunes auf sein iPad installiert hat. Ferner ist Voraussetzung, dass der Teilnehmer zuvor ein kostenloses Benutzerkonto bei www.scorio.com eingerichtet hat.

 

(d)    Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen und gegenüber dem Teilnehmer bekannt gemachten Entgelte. Die Zahlung des jeweiligen Betrags erfolgt per Kreditkarte über FastSpring nach deren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von FastSpring muss der Teilnehmer gesondert akzeptieren.

 

(e)    Die Freischaltung des scorio-Benutzerkontos für die iPad-Notenmappe erfolgt dauerhaft und unbegrenzt. 

 

(f)    Die Freischaltung endet mit der Kündigung des scorio-Benutzerkontos mit Ablauf der für die Kündigung vorgesehenen Frist (siehe § 6).

 

 

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

 

(1)      Die Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit.

 

(2)      Die Mitgliedschaft kann vom Teilnehmer jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen und wird mit Zugang wirksam.

 

(3)    Die Verwenderin kann jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen ohne Angaben von Gründen die Mitgliedschaft des Teilnehmers kündigen. Die siebentägige Kündigungsfrist gilt nicht, wenn nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Grund vorliegt, der die Verwenderin zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen und wird mit Zugang wirksam.

 

(4)      Die Kündigung des Accounts beim „scorio"-Musikportals durch den Teilnehmers oder die Verwenderin hat keinen Einfluss auf Nutzungsrechte an Musikstücken, die der Teilnehmer der Verwenderin gemäß § 9 Abs.2 und die der Teilnehmer im Rahmen einer Creative-Commons-Licence anderen Teilnehmern eingeräumt hat.

 

 

§ 7 Software

 

Voraussetzung für die Nutzung des „scorio"-Musikportals ist ein pdf-Reader sowie einen Midi-Plugin, sofern diese nicht im Browser integriert sind.

 

 

§ 8 Systemvoraussetzungen

 

Vom „scorio"-Musikportal werden derzeit aktuelle Versionen folgender Browser unterstützt

  • Mozilla Firefox
  • Microsoft Internet Explorer
  • Apple Safari
  • Google Chrome

 

 

§ 9 Das Einstellen von Musikstücken und ihre Freigabe zur Nutzung für andere Teilnehmer

 

(1)      Der Teilnehmer verpflichtet sich nur solche Musikstücke in das „scorio"-Musikportal einzustellen, an denen er die alleinigen und ausschließlichen Urheber- oder Nutzungsrechte hat. Wenn der Teilnehmer ein Musikstück zusammen mit anderen Personen geschaffen hat (Miturheberschaft), darf er es nur einstellen, sofern die anderen Miturheber dem zustimmen und dem Teilnehmer eine schriftliche Erklärung der anderen Miturheber darüber vorliegt.

 

(2)      Mit dem Einstellen eines Inhalts (zum Beispiel ein Werk oder ein bearbeitetes Werk) auf dem Server des „scorio"-Musikportals garantiert der Teilnehmer, dass er das Recht hat, der Verwenderin diese Inhalte zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig räumt der Teilnehmer der Verwenderin ein Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein. Das Nutzungsrecht, das der Teilnehmer der Verwenderin einräumt, umfasst das zeitlich uneingeschränkte Recht zur weltweiten Vervielfältigung, Verteilung, Übersendung, öffentlichen Wiedergabe, Veröffentlichung oder sonstigen vergleichbaren Nutzung der übertragenen Inhalte ausschließlich im Rahmen des Internetangebots des „scorio"-Musikportals, ohne jedweden Anspruch auf Vergütung durch den Teilnehmer oder Dritte.

 

(3)      Soweit der Teilnehmer gegen die oben genannten Ziffern dieses Paragraphen verstößt, indem er ein Musikstück einstellt, der Verwenderin oder anderen Teilnehmern Nutzungsrechte einräumt, ohne dazu berechtigt zu sein, sei es vorsätzlich oder fahrlässig, wobei leichte Fahrlässigkeit genügt, verpflichtet sich der Teilnehmer die Verwenderin, deren Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese wegen der schuldhaften Verletzung ihrer Rechte, insbesondere von Urheber-, Lizenz-, Wettbewerbs- oder sonstigen Schutzrechten aufgrund der vom Teilnehmer übermittelten Inhalte gegen die Verwenderin geltend machen. Der Teilnehmer erstattet der Verwenderin die Kosten der Rechtsverfolgung, die aufgrund seiner rechtsverletzenden Inhalte entstehen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Teilnehmer, die Verwenderin soweit es diesem möglich ist, bei der Abwehr sämtlicher auf seinen Inhalten beruhender Ansprüche Dritter zu unterstützen und die Verwenderin insbesondere alle zur Verteidigung erforderlichen Dokumente zu übergeben.

 

(4)      Der Teilnehmer verpflichtet sich im Rahmen der Teilnahme am „scorio"-Musikportal Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern des „scorio"-Musikportals über die Nutzung eines Musikstückes ausschließlich auf Grundlage der Creative-Common-Licence zu schließen. Dabei wird anderen Teilnehmern des „scorio"-Musikportals ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, Nutzungsrecht, unentgeltlich zur nichtkommerziellen Nutzung eingeräumt. Zudem wird dem Erwerber des Nutzungsrechts erlaubt, weitere Lizenzen an dem Musikstück unter gleichen Bedingungen zu vergeben. Der Name des ursprünglichen Urhebers ist dabei immer zu anzugeben. Der Lizenzvertrag zwischen den Teilnehmern lautet dabei wie folgt:

 

Lizenzvertrag

DAS URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND (WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE („CCPL" ODER „LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER EINSCHLÄGIGE GESETZE GESCHÜTZT.

 

DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN RECHTE UNTER DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN.

1.         Definitionen

a.         Unter einer „Bearbeitung" wird eine Übersetzung oder andere Bearbeitung des Werkes verstanden, die Ihre persönliche geistige Schöpfung  ist. Eine freie Benutzung des Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen.

b.         Unter den „Lizenzelementen" werden die folgenden Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt und  in der Bezeichnung  der Lizenz genannt werden: „Namensnennung", „Nicht-kommerziell", „Weitergabe unter gleichen Bedingungen".

c.          Unter dem „Lizenzgeber" wird die natürliche oder juristische Person verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.

d.         Unter einem „Sammelwerk" wird eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen verstanden, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung ist. Darunter fallen auch solche Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben) angesehen.

e.         Mit „SIE" und „Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person gemeint, die die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte ausübt und die zuvor die Bedingungen dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, oder die die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte trotz einer vorherigen Verletzung auszuüben.

f.          Unter dem  „Schutzgegenstand"wird  das Werk oder Sammelwerk oder das Schutzobjekt eines verwandten Schutzrechts, das Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird, verstanden

g.         Unter dem „Urheber" wird die natürliche Person verstanden, die das Werk geschaffen hat.

h.         Unter einem „verwandten Schutzrecht" wird das Recht an einem anderen urheberrechtlichen Schutzgegenstand als einem Werk verstanden, zum Beispiel einer wissenschaftlichen Ausgabe, einem nachgelassenen Werk, einem Lichtbild, einer Datenbank, einem Tonträger, einer Funksendung, einem Laufbild oder einer Darbietung eines ausübenden Künstlers.

i.           Unter dem „Werk" wird eine persönliche geistige Schöpfung verstanden, die Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.

2.      Schranken des Urheberrechts. Diese Lizenz lässt sämtliche Befugnisse unberührt, die sich aus den Schranken des Urheberrechts,aus dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen Beschränkungen der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers ergeben.

3.      Lizenzierung. Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages räumt Ihnen der Lizenzgeber ein lizenzgebührenfreies, räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts) unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise zu nutzen:

a.         den Schutzgegenstand in körperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und auszustellen;

b.         den Schutzgegenstand in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben, insbesondere vorzutragen, aufzuführen und vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, durch Bild- und Tonträger wiederzugeben sowie Funksendungen und öffentliche Zugänglichmachungen wiederzugeben;

c.          den Schutzgegenstand auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen, Lichtbilder davon herzustellen, weiterzusenden und in dem in a. und b. genannten Umfang zu verwerten;

d.         den Schutzgegenstand zu bearbeiten oder in anderer Weise umzugestalten und die Bearbeitungen zu veröffentlichen und in dem in a. bis c. genannten Umfang zu verwerten;

Die genannten Nutzungsrechte können für alle bekannten Nutzungsarten ausgeübt werden. Die genannten Nutzungsrechte beinhalten das Recht, solche Veränderungen an dem Werk vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte für alle Nutzungsarten wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung an andere Medien und auf andere Dateiformate umfasst.

4.      Beschränkungen. Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 3 erfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:

a.         Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, und Sie müssen stets eine Kopie oder die vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifügen, wenn Sie den Schutzgegenstandvervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte ändern oder beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie dürfen den Schutzgegenstand mit keinen technischen Schutzmaßnahmen versehen, die den Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten Beschränkungen gelten auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines Lizenzgebers oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf diesen Lizenzgeber oder diesen Urheber entfernen. Wenn Sie den Schutzgegenstand bearbeiten, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist- auf die Aufforderung eines Rechtsinhabers hin  von der Bearbeitung jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen.

b.         Sie dürfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz, einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen wie diese Lizenz oder einer Creative Commons iCommons Lizenz, die dieselben Lizenzelemente wie diese Lizenz enthält (z.B. Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Japan), vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie müssen stets eine Kopie oder die Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz oder einer anderen  Lizenz der im vorhergehenden Satz beschriebenen Art beifügen, wenn Sie die Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte ändern oder beschränken, und Sie müssen alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie dürfen eine Bearbeitung nicht mit technischen Schutzmaßnahmen versehen, die den Zugang oder den Gebrauch der Bearbeitung in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten Beschränkungen gelten auch für eine Bearbeitung als Bestandteil eines Sammelwerkes; sie erfordern aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht wird.

c.          Sie dürfen die in Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in keiner Weise verwenden, die hauptsächlich auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet ist. Erhalten Sie im Zusammenhang mit der Einräumung der Nutzungsrechte ebenfalls einen Schutzgegenstand, ohne dass eine vertragliche Verpflichtung hierzu besteht, so wird dies nicht als geschäftlicher Vorteil oder vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung angesehen, wenn keine Zahlung oder geldwerte Vergütung in Verbindung mit dem Austausch der Schutzgegenstände geleistet wird (z.B. File-Sharing).

d.         Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand unverändert lassen und die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für die mit dem Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem  Schutzgegenstand. Bei einer Bearbeitung ist ein Hinweis darauf aufzuführen, in welcher Form der Schutzgegenstand in die Bearbeitung eingegangen ist (z.B. „Französische Übersetzung des ... (Werk) durch ... (Urheber)" oder „Das Drehbuch beruht auf dem Werk des ... (Urheber)"). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise erfolgen, wobei jedoch bei einer Bearbeitung, einer Datenbank oder einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso auffälliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere Rechtsinhaber.

e.         Obwohl die gemäß Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in umfassender Weise
ausgeübt werden dürfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in
den Persönlichkeitsrechten der Urheber und ausübenden Künstler, deren berechtigte geistige und persönliche Interessen bzw. deren Ansehen oder Ruf nicht dadurch gefährdet werden dürfen, dass ein Schutzgegenstand über das gesetzlich zulässige Maß hinaus beeinträchtigt wird. 

5.      Gewährleistung. Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich vereinbart,, bietet der Lizenzgeber keine Gewährleistung für die erteilten Rechte, außer für den Fall, dass Mängel arglistig verschwiegen wurden. Für Mängel anderer Art, insbesondere bei der mangelhaften Lieferung von Verkörperungen des Schutzgegenstandes, richtet sich die Gewährleistung nach der Regelung, die die Person, die Ihnen den Schutzgegenstand zur Verfügung stellt, mit Ihnen außerhalb dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht getroffen wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.      Haftung. Über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.      Vertragsende

a.         Dieser Lizenzvertrag und die durch ihn eingeräumten Nutzungsrechte enden automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. Für natürliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Bearbeitung, eine Datenbank oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese natürlichen oder juristischen Personen erfüllen sämtliche Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer Vertragsbeendigung fort.

b.         Unter den oben genannten Bedingungen  erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte Zeit (für die Dauer des Schutzrechts). Dennoch behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.

8.      Schlussbestimmungen

a.         Jedes Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz für den Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat.

b.         Jedes Mal, wenn Sie eine Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz für den ursprünglichen Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat.

c.          Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berührt, und an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nächsten kommt.

d.         Nichts soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt wird, so lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht schriftlich vorliegen und von der verzichtenden oder zustimmenden Vertragspartei unterschrieben sind

e.         Dieser Lizenzvertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine weiteren ergänzenden Vereinbarungen oder mündlichen Abreden im Hinblick auf den Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist an keine zusätzlichen Abreden gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen könnten. Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine übereinstimmende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abgeändert werden.

f.          Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

(5)      Jede Einräumung von Nutzungsrechten an Werken im Rahmen der Teilnahme am „scorio"-Musikportal erfolgt unentgeltlich.

 

(6)      Wenn die Verwenderin Hinweise oder eine Mitteilung mit der Behauptung erhält, der Teilnehmer würde die Rechte am geistigen Eigentum anderer verletzen, kann sein Nutzerkonto vorübergehend oder endgültig gesperrt werden, ohne dass er hiervon benachrichtigt werden muss.

 

 

§ 10 Nutzung von Musikstücken

 

(1)      Sämtliche Musikstücke werden nicht von der Verwenderin, sondern von anderen Teilnehmern angeboten. Die Verwenderin ist weder beteiligt an, noch in irgendeiner Weise verantwortlich für die Nutzung von Musikstücken zwischen den Teilnehmern. Die Verwenderin übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Garantien in Bezug auf Inhalte, Rechte oder die Rechteinhaberschaft an den angebotenen Musikstücken eines Teilnehmers.

 

(2)      Für die Erlaubnis, anderen Teilnehmern Nutzungsrechte an einem Werk einzuräumen, ist allein der anbietende Teilnehmer verantwortlich. Ein Vertrag kommt nur zwischen den beteiligten Teilnehmern zustande. Die Verwenderin tritt nicht als Makler auf. Die Vertragsdurchführung obliegt allein den Teilnehmern. Die Verwenderin stellt lediglich die elektronische Plattform für den Vertragsabschluss auf Grundlage einer Creative-Commons-Licence zwischen den Teilnehmern zur Verfügung. Weitere Hilfe bei der Durchführung des Vertrags leistet die Verwenderin nicht.

 

 

 

§ 11 Bewertungen Dritter

 

(1)      Das scorio-Musikportal bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, Musikstücke insbesondere durch Kommentare zu bewerten.

 

(2)      Es dürfen keine sexuellen, diskriminierenden, beleidigenden, rassistischen, verleumderischen oder sonstig rechtswidrigen Äußerungen getätigt werden.

 

(3)      Die Verwenderin ist berechtigt, Kommentare zu entfernen, wenn und soweit sich seitens der Verwenderin konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass durch eine öffentliche Zugänglichmachung über das „scorio"-Musikportal gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritte verstoßen wird.

 

 

§ 12 Pflichten des Teilnehmers

 

(1)      Zur Nutzung des „scorio"-Musikportals ist ausschließlich und allein der registrierte und angemeldete Benutzer (Teilnehmer) berechtigt. Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass eine Nutzung der „scorio" Leistungen über seinen Account nicht durch Dritte erfolgt. Eine Übertragung des Accounts mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten ist nur nach vorheriger Zustimmung der Verwenderin möglich.

 

(2)    Der Teilnehmer darf sein Passwort für die Nutzung des „scorio"-Accounts nicht an Dritte weitergeben. Er muss sein Passwort so aufbewahren, dass es vor dem Zugriff durch Dritte geschützt ist. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem Passwort Kenntnis erlangt haben, muss der Teilnehmer dieses unverzüglich ändern. In digitalen Medien darf das Passwort nur in verschlüsselter Form gespeichert werden.

 

(3)      Der Teilnehmer ist verantwortlich für die Bereitstellung eines geeigneten Computers mit Internetzugang und einem Web-Browser sowie der gesamten sonstigen erforderlichen Hardware- und Kommunikationsausstattung, die für den Zugriff auf den Dienst und dessen Nutzung erforderlich sind.

 

(4)      Die Verwenderin stellt sämtliche Dienste ausschließlich zur privaten Nutzung zur Verfügung. Der Teilnehmer darf den Dienst nicht für geschäftliche Zwecke gleich welcher Art nutzen.

 

(5)      Die Verwenderin behält sich vor, den Zugang eines Teilnehmers auf das „scorio"-Musikportal zu sperren, sobald er diese Vereinbarungen verletzt. Der Teilnehmer wird über die Sperrung informiert.

 

 

§ 13 Missbrauch

 

Der Teilnehmer ist nicht zu einer folgenden Nutzung des Dienstes berechtigt:

 

(1)      Nutzung in einer Weise, die in Widerspruch zu geltendem Recht bzw. gültigen Lizenzbestimmungen steht;

 

(2)       Nutzung in einer Weise, die dieser Vereinbarung zuwiderläuft; oder

 

(3)      Nutzung des Dienstes für unzulässige Manipulationen, "Hackerangriffe", Modifizieren oder Beeinträchtigen der Sicherheit bzw. Funktionalität des Dienstes.

 

 

§ 14 Folgen einer Pflichtverletzungen des Teilnehmers oder eines Missbrauchs

 

(1)      Die Verwenderin kann, nach eigenem Ermessen, Verfahren einleiten, um Verstöße gegen die Bestimmungen von § 11 Ziff. 2, 12 und 13 zu erkennen und zu verhindern.

 

(2)      Die Verwenderin ist berechtigt den Dienst aus folgenden Gründen nach eigenem Ermessen unverzüglich zu sperren und/oder den vorliegenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn

 

(a)      Der Teilnehmer gegen Bestimmungen dieses Vertrags verstößt und den betreffenden Verstoß nicht nach einer entsprechenden Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt;

 

(b)      Der Teilnehmer die Rechte Dritte verletzt;

 

(c)       Die Verwenderin durch staatliche Behörden oder Ämter aufgefordert wird, eine solche Maßnahme zu ergreifen.

 

(d)      Einer Aufforderung zur Beseitigung unter Setzung einer angemessenen Frist bedarf es nicht, wenn die Verwenderin der Meinung ist, dass der Dienst in einer Weise genutzt wird, die nach § 13 untersagt ist, wobei es unerheblich ist, ob dem Teilnehmer eine solche unzulässige Nutzung des Dienstes bekannt ist oder nicht.

 

(3)      Der Teilnehmer wird über die Sperrung/Kündigung informiert.

 

(4)      Wenn die Verwenderin das Nutzerkonto eines Teilnehmers nach diesem Paragraphen sperrt, trifft die Verwenderin keinerlei Verantwortung oder Haftung gegenüber diesem.

 

 

§ 15 Freistellungsanspruch

 

(1)      Der Teilnehmer stellt die die Verwenderin von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Teilnehmer oder sonstige Dritte gegenüber der scorio GmbH geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Teilnehmer in das „scorio"-Musikportal eingestellten Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung des „scorio"-Musikportals. Der Teilnehmer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung der die Verwenderin einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Teilnehmer nicht zu vertreten ist.

 

(2)      Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Verwenderin für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

 

 

§ 16 Haftung der Verwenderin

 

(1)      Die Verwenderin haftet bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft sowie für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder soweit Körper, Leben oder Gesundheit betroffen sind. Die Haftung bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Bestehen die Verwenderin bei Zulassung des Nutzers zum „scorio"-Musikportal aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Die Verwenderin haftet nicht für entgangene Geschäftserträge bzw. -gewinne oder entgangene erwartete Einsparungen oder nutzlose Ausgaben.

 

(2)      Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

 

(3)      Die Verwenderin kann nicht garantieren, dass der Dienst unterbrechungsfrei erbracht wird und zu jedem Zeitpunkt frei von Fehlern ist. Die Verwenderin wird jedoch gemeldete Fehler innerhalb einer angemessenen Frist beheben.

 

(4)      Die Verwenderin behält sich das Recht vor, den Dienst aus betrieblichen Gründen vorübergehend zu sperren. In diesem Fall erhält der Teilnehmer jedoch eine möglichst frühzeitige Benachrichtigung. Der Dienst wird nach einer Aussetzung so bald wie möglich wiederhergestellt.

 

(5)      Aus betrieblichen Gründen muss die Verwenderin u.U. technische Spezifikationen des Dienstes ändern. Die Verwenderin sendet dem Teilbnehmer möglichst frühzeitig eine Benachrichtigung über dienstbezogene Änderungen zu.

 

 

§ 17 Umstände außerhalb unserer Kontrolle

 

Die Verwenderin übernimmt keine Haftung, wenn diese ihre vertraglichen Pflichten aufgrund von Umständen nicht erfüllen kann, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Hierzu gehören beispielsweise Ausfälle elektronischer oder mechanischer Systeme oder Kommunikationsleitungen, Telefon- oder sonstige Kommunikationsprobleme, Computerviren, "Hackerangriffe", unbefugter Zugriff, Diebstahl, Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmungen, außergewöhnlich starke Unwetter, Feuer und Explosionen, Unruhen der Zivilbevölkerung, Kriege, Militäreinsätze, nationale oder regionale Katastrophen, Maßnahmen seitens der Regierung oder sonstiger befugter Behörden, arbeitsrechtliche Konflikte jeglicher Art oder aufgrund von Fehlfunktionen oder Ausfällen elektronischer Systeme verloren gegangene Informationen. Sollten solche oder ähnliche Ereignisse länger als drei Monate andauern, ist die Verwenderin berechtigt, diesen Vertrag durch eine entsprechende fristgemäße Benachrichtigung an den Teilnehmer zu kündigen.

 

 

§ 18 Links

 

Das „scorio"-Musikportal und die Website der Verwenderin können Links auf die Webseiten Dritter enthalten, die nicht der Verwenderin gehören und nicht von dieser betrieben werden. Die Verwenderin ist nicht verantwortlich für die Zugänglichkeit dieser Webseiten oder ihren Inhalt, noch macht sie sich diesen zu Eigen.

 

§ 19 Werbung

 

Die Verwenderin und/oder deren Geschäftspartner dürfen Werbung und Werbematerial auf dem oder über dem Server des am „scorio"-Musikportals verbreiten. Für eine Werbung über email gilt dies nur, wenn der Teilnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen die erforderliche Zustimmung erteilt hat. Die Teilnahme an einem Werbeevent unterliegt den Bedingungen, die für diesen Event gelten.

 

Mit der Anmeldung beim „scorio"-Musikportal erklärt sich der Teilnehmer mit der Anzeige von Werbung einverstanden.

 

 

§ 20 Datenschutz

 

Es wird auf die Datenschutzrichtlinie verwiesen.

 

 

§ 21 Änderungen AGB

 

(1)    Beabsichtigt die Verwenderin Änderungen dieser AGB, wird der Teilnehmer über den Änderungsvorschlag spätestens 6 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens benachrichtigt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen im Wege der Benachrichtigung widerspricht. Die Verwenderin wird auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Übt der Teilnehmer sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch der Verwenderin als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

 

(2)      Werden dem Teilnehmer Änderungen von Bedingungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos und kostenfrei kündigen (Vgl. § 6 Ziff. 2). Auf dieses Kündigungsrecht wird die Verwenderin den Teilnehmer in dem Angebot besonders hinweisen.

 

 

§ 22 Schlussbestimmungen

 

(1)      Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts Anwendung.

 

(2)      Der Teilnehmer kann auf der Adresse www.scorio.com/web/scorio/terms jederzeit die Vertragsbedingungen einsehen.

 

(3)    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie diejenigen Dokumente, auf die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen werden, stellen den gesamten Vertrag zwischen den Parteien in Bezug auf den Dienst dar. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

 

scorio GmbH
Bonhoefferweg 3
D-76327 Pfinztal
Germany
Telefon: 
+49 721 33500158
E-Mail: info(at)scorio.com

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

 

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

 

Karlsruhe, Deutschland

01.01.2012